Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AbschlussdesPauschalreisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können nur durch E‐Mail erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben der Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält die Reisende durch E‐Mail, die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht.
1.2. An die Reiseanmeldung ist die Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch BE LILITH bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat die Anmelderin wie für ihre eigene Verpflichtung einzustehen, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Telefonisch nimmt BE LILITH, worauf die Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den BE LILITH 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Pass‐, Visa‐ und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
2.1. BE LILITH unterrichtet die Reisende vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass‐ und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
2.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 2.1. hat die Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen.
2.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist die Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein
auf ihr schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 8. (Rücktritt) entsprechend.

3. Zahlungen
3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) ist die volle Höhe des Reisepreises binnen 14 Tagen pro Person nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung schriftlich festhalten.
3.2. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins.
3.4. Sofern der Reisende die fällige Zahlung nicht leistet, kann BE LILITH nach Erinnerung (Mahnung) und einer Frist von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 8. (siehe unten) verlangen.

4. Leistungen und Pflichten
4.1. BE LILITH behält sich Änderungen der Reisebeschreibungen vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. BE LILITH darf eine konkrete Änderung der Reisebeschreibung erklären, wenn die Reisende/n vor Reiseanmeldung hierüber informiert werden.
4.2. BE LILITH hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
4.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn durch BE LILITH gemachten Angaben nach Ziff. 4.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben der Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist der Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
4.4. BE LILITH hat über ihre Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich die Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann BE LILITH Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
4.5. BE LILITH hat der Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 5. und Ziff. 6.).
4.6. Preis‐ und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 5. sowie Ziff. 7. geregelt.

5. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
5.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch BE LILITH sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie BE LILITH gegenüber dem Reisenden durch E‐Mail, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die BE LILITH ausdrücklich durch E‐Mail, zu unterrichten hat. Die Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung der Reisenden gilt das Angebot von BE LILITH als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
5.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat die Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für BE LILITH geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

6. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
6.1. BE LILITH kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) oder geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet BE LILITH die Reisenden durch E‐Mail nicht klar
und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
6.2. Übersteigt die nach Ziff. 6.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann BE LILITH sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. BE LILITH kann der Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass die Reisende sie innerhalb der von BE LILITH bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
6.3. Die Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 6.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BE LILITH führt. Hat die Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BE LILITH zu erstatten. BE LILITH darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Sie hat der Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
7.1. Die Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn durch E‐Mail erklären, dass statt ihrer eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
7.2. BE LILITH kann dem Eintritt der Dritten widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3. Tritt eine Dritte in den Vertrag ein, haften sie und die Reisende gegenüber BE LILITH als Gesamtschuldnerinnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Dritte entstehenden Mehrkosten. BE LILITH darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
7.4. BE LILITH hat der Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
8.1. Vor Reisebeginn kann die Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (E‐Mail oder Papierform) gegenüber BE LILITH erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang des Rücktritts bei BE LILITH.
8.2. Tritt die Reisende vom Vertrag zurück oder tritt sie die Reise nicht an, verliert BE LILITH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann BE LILITH von der Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn, verlangen:

bis 6 Wochen vor Reisebeginn* - 10%
bis 4 Wochen vor Reisebeginn* - 20%
bis einen Kalendertag vor Reisebeginn* - 50%
Tag des Reisebeginns* - 100%
No-Show - 100%

*Als Reisebeginn wird der erste Tag des Reiseverlaufes gemäß Reisebeschreibung definiert.

8.3. Der Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
8.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 8.2. bis 8.5. entsprechend angewandt.
8.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziff. 8.2. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit BE LILITH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale, die im Falle einer Vereinbarung zur Anwendung gekommen wäre. In diesem Fall ist BE LILITH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.6. Nach dem Rücktritt der Reisenden ist BE LILITH zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
8.7. Abweichend von Ziff. 8.2. kann BE LILITH vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i. S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen der Reisenden
9.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch der Reisenden auf Änderungen des Vertrags. BE LILITH kann jedoch, soweit für sie möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche der Reisenden berücksichtigen.
9.2. Verlangt die Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann BE LILITH eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30 EUR verlangen, soweit BE LILITH nach entsprechender Information der Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von BE LILITH ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was BE LILITH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

10. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre der Reisenden liegt (z.B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. BE LILITH wird sich aber bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
11.1. BE LILITH kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn die Reisende trotz einer Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für BE LILITH und/ oder die Reiseteilnehmerin nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn die Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. BE LILITH steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche von BE LILITH bleiben insofern unberührt.
11.2. Die Reisende soll die ihr zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
12.1. BE LILITH hat die Reisenden vor Reiseanmeldung und in der
Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
12.2. BE LILITH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht und will BE LILITH zurücktreten, hat die Veranstalterin den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage, vor Reisebeginn.
12.4. Tritt BE LILITH vom Vertrag zurück, geht der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis verloren.
12.5. BE LILITH ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

13. Rücktritt von BE LILITH bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
13.1. BE LILITH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verliert BE LILITH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten der Reisenden
14.1. Mängelanzeige durch die Reisende
Die Reisende hat BE LILITH einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn BE LILITH wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch die Reisende
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann die Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
14.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter von BE LILITH nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei BE LILITH oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle (E‐Mail, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
14.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Die Reisende kann Abhilfe verlangen. BE LILITH hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 13.2. (siehe oben). Wenn BE LILITH nicht innerhalb der von der Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann die Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. BE LILITH kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. BE LILITH ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
14.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen.
14.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann die Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert BE LILITH die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann die Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
14.6. Schadensersatz
Die Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat BE LILITH den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
14.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat die Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen BE LILITH Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich die Reisende den Betrag anrechnen lassen, den sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

15. Haftungsbeschränkung
15.1. Die vertragliche Haftung von BE LILITH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit BE LILITH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich BE LILITH gegenüber der Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
15.3. Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.

16. Verjährung – Geltendmachung
16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber BE
LILITH, die die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
16.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Verbraucherstreitbeilegung
17.1. BE LILITH nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen
Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
18.1. Die Vertragspartnerinnen sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgaben der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
18.2. Die Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung bzw. den Leistungsträger oder BE LILITH unverzüglich zu verständigen.
(Stand: November 2023)

Reiseveranstalterin
BE LILITH
Dorfstraße Steffenshagen 10 
16928 Pritzwalk
Telefon: +49 152 085 818 34 
[email protected] 
Geschäftsführerin: Virginia Frankowiak 
Steuer ID: 94 319 205 686

Widerrufsbelehrung für Reisegutscheine
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zur Bestellung von Reisegutscheinen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BE LILITH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag zur Bestellung von Reisegutscheinen widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.